Info an die Eltern:
Für Personen zwischen 10 und 15 Jahren kann ein Jugendfischereischein erteilt werden. Der Jugendfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das 16 Lebensjahr vollendet. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht einer mindestens achtzehn Jahre alten Person (z.B. Jugendleiter), die Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist. Die Gebühr für den Jugendfischereischein richtet sich nach der Gültigkeitsdauer und kostet zwischen 10,00 – 19,00 EUR.
Voraussetzungen für Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
- Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
- Sie haben keinen Sachkundenachweis und
- Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Zusatzinfo:
Bei allen Fischen die der Verein Angelsportfreunde MKI veranstaltet werden die Mitglieder der Jugendgruppe innerhalb der im Jahreskalender angegebenen Zeiten angemessen betreut.
Ausserhalb dieser Zeiten, also vor und nach den Fischen liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehnungsberechtigten. Der Verein Angelsportfreunde MKI verpflichtet sich freiwillig die Bestimmungen zur Kindeswohlförderung einzuhalten. Alle Jugendwarte sind über den §72a SGB VIII zur Kindeswohlförderung informiert, entsprechende Führungszeugnisse (erweitert) liegen vor. Von allen Personen die nur kurzfristig mit der Betreuung von Jugendlichen innerhalb der Vereinsarbeit zu tun haben liegt eine Selbstverpflichtungserklärung vor.
Eure Jugendwarte:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!